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Krongut ArtikelBuch-Tipp: Computer Music Modeling and Retrieval: Third International Symposium, CMMR 2005, Pisa, Italy, September 26-28, 2005, Revised Papers (Lecture Notes in Computer Science) Das Buch " Computer Music Modeling and Retrieval: Third International Symposium, CMMR 2005, Pisa, Italy, September 26-28, 2005, Revised Papers (Lecture Notes in Computer Science)" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich... Als Krongut (Krondomäne oder Kronland) wurden in dem Mittelalter und in der frühen Neuzeit jene Gebiete eines Königreiches genannt, die sich in direktem Besitz des Monarchen befanden, von der königlichen Kammer verwaltet wurden und nicht als Lehen an Vasallen vergeben waren. Sie dienten ursprünglich der Finanzierung aller königlichen Bedürfnisse, seien es die Ausgaben für den Hof oder die Aufwendungen für das Militär. Die Verfügungsgewalt des Königs über die Krongüter konnte gesetzlich beschränkt sein, so war in manchen Ländern der Verkauf von Kronland nicht ohne weiteres gestattet, wurde von den Königen aber trotzdem häufig praktiziert.
In einigen Ländern sind von den Krongütern die Hausgüter zu unterscheiden. Letztere gehörten dem König quasi privat. Er konnte sie frei veräußern und er vererbte sie nachdem allgemein gültigen Erbrecht in seiner Familie, auch wenn diese nicht mehr den Herrscher stellte (zum Beispiel in einer Wahlmonarchie).
Siehe auch: Hausmacht, Reichsgut, Kammergut
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